Baugebiet Gehrstraße
262.500,00 € - 58093 Hagen - Grundstücke

- Objekt-ID: 2023-0044
- Objektart: Grundstücke
- Lage: 58093 Hagen
- Kaufpreis: 262.500,00 €
- Grundstücksfläche: ca. 875 m²
- Kaufpreis pro m²: 300,00 €
- Provision für Käufer prov.frei
Eckdaten zur Immobilie
Objektbeschreibung
Im Erschließungsgebiet in Hagen-Eppenhausen „Auf der Gehre“ vermitteln wir für die Hagener Erschließungsgesellschaft dieses Baugrundstück.
Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim. Dafür stehen 875 m² zur Verfügung. Der m²-Preis beläuft sich auf 300,00 € pro m². Zum Kaufpreis kommen pro Grundstück 1.950,00 € Teilvermessungskosten auf Sie zu. Die Vermittlungsprovision ist eine Innenprovision.
Es besteht keine Bindung an einen bestimmten Bauträger oder Architekten. Die Grundstücke sind also im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Vorgaben frei bebaubar. Mit dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages verpflichtet sich der Bauherr zur Herstellung des Wohnhauses innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss.
Hier finden Sie den Bebauungsplan: https://www.hagen.de/web/de/fachbereiche/fb_61/fb_61_09/fb_61_0903/bebauungsplaene_09.html
Für dieses Baugrundstück kann seitens der Stadt eine Befreiung der festgesetzten Anzahl von einer Wohneinheit pro Gebäude erfolgen. Somit könnten hier zwei Wohneinheiten in Form von Mehrgenerationenwohnen umgesetzt werden. Eine entsprechende Anzahl von Stellplätzen ist nachzuweisen.
Sonstiges
Restriktionen/Belastungen
Gem. der Festsetzung 1a im zugehörigen Bebauungsplan sind auf dieser Fläche nur Gebäude zulässig, die auf der Nord- und Westseite keine Fenster von schutzbedürftigen und zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen aufweisen.
Gem. der Festsetzung 1b, muss entlang der westlichen Grundstücksgrenze zum Schutz des Außenbereichs auf der gekennzeichneten Fläche ein Lärmschutzwall bzw. eine Lärmschutzwand mit einer Länge von mindestens 20 Metern ab der nördlichen Grundstücksgrenze und einer Höhe von h = 2 m über Geländehöhe errichtet werden. Weiterführende Angaben wie z.B. über das Schalldämmmaß etc. sind dem Bebauungsplan zu entnehmen.